Am 25. Juli 2016 traten die neuen Rücknahmepflichten (1:1 und 0:1 Rücknahme) für Einzelhändler und Online-Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm in Kraft.
Bild: Frank Radel / pixelio.de
Da auch E-Handwerksbetriebe von den gesetzlichen Rücknahmepflichten betroffen sein können oder durch die freiwillige Rücknahme von Elektroaltgeräte den Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der Stiftung Elektro Altgeräte Register (Stiftung EAR) unterliegen, hat der ZVEH eine Rahmenvereinbarung zu Sonderkonditionen mit einem namhaften Dienstleistungsunternehmen („take-e-way“) auf dem Gebiet der Elektroaltgeräterücknahme und des Recyclings geschlossen.
Das Angebot von take-e-way richtet sich ausschließlich an Innungsbetriebe und trägt zur Entlastung hinsichtlich der neuen gesetzlichen bürokratischen Pflichten des ElektroG bei.
Weiterführende Informationen – Vertragsunterlagen
Innungsbetriebe die sich dem Rücknahmesystem anschließen und von den Sonderkonditionen profitieren wollen, erhalten die notwendigen Vertragsunterlagen exklusiv beim ZVEH. Hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Sturm (E-Mail: n.sturm@zveh.de, Tel.: 069/247747-54), die Ihnen gerne behilflich ist.
Weiterführende Informationen zu den Konditionen und dem Ablauf der Beauftragung von take-e-way sind in der ZVEH-Info zusammengefasst, die im Downloadcenter (Login erforderlich) des FEHR abrufbar ist.