Das ab 01.04.2023 startende Programm fördert Schulungen zur Auslegung, zum Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Außerdem wird als praktische Qualifizierungsmaßnahme ein Coaching vor Ort („training-on-the-job“) zu Wärmepumpen im Bestand für Handwerksbetriebe gefördert. Über 30 Monate sollen jährlich mindestens 17.500 Handwerker sowie etwa 3.000 Planer und Energieberater zu Wärmepumpen im Bestand qualifiziert werden.
Höhe der Förderung
Die Gesamtförderung ist auf 5.000 Euro pro Antragsteller / Antragstellerin begrenzt.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt für Schulungen sind
Anspruchsberechtigte
BMWK: „Auf dem Weg in ein klimaneutrales Deutschland ab 2045 ist die energieeffiziente Wärmeversorgung von Gebäuden auf Basis erneuerbarer Energien ein wichtiger Baustein. Wärmepumpen spielen hierfür eine zentrale Rolle. Ein breites Bündnis aus Handwerk, Industrie, Forschung, Sozialpartnern und Energiewirtschaft hat sich bei dem ersten Wärmepumpen-Gipfel im Sommer 2022 gemeinsam mit Bundesminister Habeck zum Wärmepumpenhochlauf, ab 2024 mindestens 500.000 Wärmepumpen jährlich zu installieren, bekannt.“
Anträge zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe können mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1. April 2023 bis einschließlich 30. September 2025 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dafür wird demnächst ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung gestellt, das unter Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos beim BAFA eingereicht werden muss.
Wichtig: Nach Antragstellung darf noch nicht mit der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen begonnen werden, sondern erst dann, wenn der positive Zuwendungsbescheid zugegangen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.
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